Bei Workation und Bleisure Travel fehlt eine ganzheitliche Betrachtung 

Arbeiten und Reisen zu verknüpfen ist ein wichtiger Baustein im Employer Branding. Gleichzeitig ist es komplex, diese neuen Konzepte umzusetzen.

Wie die ersten Ergebnisse unserer “Anywhere-Office-Studie” an der TU Dortmund zeigen, sind sich viele Arbeitgeber unsicher, ob und wie sie ortsflexible Arbeitsmodelle verankern können.

Außerdem fehlt häufig ein klares Verständnis der Begriffe Workation und Bleisure Travel, was dazu führt, dass sie synonym oder im falschen Kontext verwendet werden. Dieses Begriffschaos erschwert Unternehmen, die Themen strategisch anzugehen und den Mitarbeitenden verständlich zu vermitteln.

Eine wichtige Erkenntnis aus der Studie ist zudem, dass es häufig an einer ganzheitlichen Betrachtung der Anforderungen dieser neuen Arbeitsmodelle mangelt – sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Beschäftigtenseite.

Eine menschenzentrierte Arbeitswelt kann nur geschaffen werden, wenn auch die „soft facts“ berücksichtigt werden.

In meinem Artikel im Personalmagazin gebe ich einen Einblick in aktuelle Herausforderungen sowie praxisorientierte Handlungsempfehlungen.

Unser Seminar zum Thema Workation im Rahmen der A3M Academy

Der nächste Kurs findet am 06.06.2024 in Frankurt am Main statt.

“In unserem Seminar grenzt Corinna Döpkens die unterschiedlichen Bereiche von „Arbeiten & Reisen“ voneinander ab und betrachtet mit Ihnen ganzheitlich die aktuellen Anforderungen, die diese neuen Arbeitsmodelle aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerperspektive mit sich bringen. Im Fokus des Seminars stehen praxisorientierte Handlungsempfehlungen, wie Sie sich als Unternehmen zu diesem Thema aufstellen können. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fürsorgepflicht und unter dem Aspekt des Arbeitgebers als „Kümmerer“. Ein Start und wichtige Grundlage für die weitere interne Diskussion, die Begrenzung des Aufwands in den einzelnen Abteilungen und eine klare Kommunikation der Abläufe an die Mitarbeiter.”

Nähere Informationen und Anmeldung: https://www.global-monitoring.com/corporate/academy/workation/

Das perfekte Anywhere Office

Kann man wirklich überall arbeiten? Definitiv nicht! Worauf muss bei der Planung des perfekten Anywhere Offices geachtet werden?

Dazu berichte ich in meinem aktuellen Artikel in der Cebra!

Mobilitätsbudget: New Work needs New Mobility

Der tägliche Weg ins Büro war gestern. Homeoffice und vielleicht sogar Remote Work an einem anderen Ort (im Ausland) sind an der Tagesordnung. Die Themen New Work und New Mobility sind eng verknüpft. Diese Veränderungen im Mobilitätsverhalten fordern neue innovative Lösungen und Angebote der Arbeitgeber, wie z.B. ein Mobilitätsbudget. Was verbirgt sich dahinter und welche Vorteile bringt es mit sich? Mehr dazu in der cebra (Click on Picture)!

Arbeit, Urlaub, Sonnenschein

„Working from Anywhere“ – vor einiger Zeit eher ein Modell für Selbständige und Freelancer, heute ein wichtiger Trend, der in immer mehr Unternehmen im Rahmen von flexiblen Arbeitsformen ermöglicht wird. Doch wo lässt sich „Arbeiten & Reisen“ am besten verbinden? Meinen neuen Artikel in der aktuellen Working@Office Ausgabe kostenfrei zum Download.

Die Travel Policy der Zukunft – Tipps für ein smartes Regelwerk

Remote Work, Sicherheit und Komfort – Corona hat die Anforderungen an dienstliche Reisen und damit auch an die Reiserichtlinie deutlich verändert. Unternehmen, die ihre Travel Policy noch nicht überarbeitet haben, sollten dieses zügig nachholen – und dabei auch die Trends im Bereich Business Travel berücksichtigen. Wir zeigen, wie ein modernes Regelwerk für Geschäftsreisen aufgebaut sein und kommuniziert werden muss: vollständig, verständlich, praktikabel und bedürfnisorientiert. 

Neue Zeit, neue Regeln

In den letzten Monaten gab es im Travel Management diverse Herausforderungen: langjährige Reisebüro-Partner sind vom Markt verschwunden, bestehende Verträge mit Anbietern in der Corona-Zeit ausgelaufen und der eine oder andere Prozess einfach nicht mehr zeitgemäß. Kurzum, es war einiges zu tun und man hatte keine Zeit, sich um eine aktuelle und moderne Reiserichtlinie zu kümmern. In vielen Firmen ist die letzte Fassung des Dokuments vor 2019 verabschiedet worden und passt nicht mehr in die Zeit. Die Arbeitswelt nach der Pandemie hat sich verändert und damit auch das Thema Geschäftsreise. Arbeit und Privates vermischen sich allgemein und auf Reisen. Es stehen nicht mehr allein die Kosten im Fokus. Sicherheit, Employer Branding und Agilität sind die neuen Stichwörter.

Dabei sind klare Vorgaben wichtiger denn je – die Regeln müssen an die neue Zeit und das neue Reisen angepasst werden. Ein Regelwerk mit Antworten zu potenziellen Fragen in Bezug auf Reiseabrechnung, Verpflegungspauschalen, Reisemitteln und Genehmigungsprozessen war dabei immer schon eine wichtige Hilfestellung. Nun kommen Themen wie Bleisure Travel, Longstay und verstärkt Nachhaltigkeit hinzu. Diese müssen nicht nur gut durchdacht und die Prozesse geklärt sein, die Abläufe müssen auch zu Papier gebracht werden. Wo klare Regeln fehlen, kommt es schnell zu Frustration und Demotivation. Genau hier setzt eine ausführliche und gut durchdachte Reiserichtlinie an und schafft Fairness und Transparenz für alle Reisenden und Beteiligten. Mitarbeiter müssen nach der langen „Reisepause“ einen roten Faden haben, der klar kommuniziert und nicht nur teilweise bekannt ist, sondern auch gelebt wird.

Trends und Tipps für eine smarte Reiserichtlinie

Längere Reisen mit mehr Komfort: Die durchschnittliche Länge einer Geschäftsreise hat sich um mehr als einen Tag verlängert. Eintägige Kurztrips finden nur noch vereinzelt statt. Dabei steigt der Bedarf an Komfort, es wird vermehrt Business Class gebucht, gerade auf Inlandsflügen.

Tipps für die Travel Policy: Die Vertragshotels in der Travel Policy können durch Longstay-Anbieter wie Serviced Apartments ergänzt werden, um die Bedürfnisse des Reisenden nach mehr Komfort und Privatsphäre bei mehr als einer Übernachtung zu erfüllen.

Im Bereich Flug muss überdacht werden, in welchem Umfang die Business- Class erlaubt wird: bei kurzen Strecken ist der Preisunterschied zur Economy-Class gering und auf Langstrecke ist Premium-Economy ggf. eine gute Alternative.

New Work und Reisen: Das Thema Bleisure Travel (Verbindung von Geschäfts- und Privatreise) ist nicht neu, aber in den Unternehmen gerade sehr präsent und passend für die neue Arbeitswelt. Eine private Verlängerung der Dienstreise sollte nicht mehr pauschal abgelehnt werden, sondern als Teil des Employer Brandings implementiert werden. Auf Unternehmensseite müssen dafür klare Regeln geschaffen werden, damit statt Mitarbeitermotivation nicht Missverständnisse und Unstimmigkeiten das Ergebnis sind.

Tipps für die Travel Policy: Bei Bleisure sind die Kosten exakt getrennt auszuweisen, dem Unternehmen dürfen keine Mehrkosten entstehen. Zudem sollte die maximale Verlängerung aus privatem Grund in Tagen im Verhältnis zur Dienstreisedauer aufgeführt sein sowie eine genaue Definition (Beginn und Ende) der Dienstreise sowie der privat veranlassten Reise. Dieses hat auch versicherungsrechtliche Gründe. Privat veranlasste Reisen können meist nicht über das Online-Buchungstool gebucht werden, sprich die Buchungswege müssen festgelegt werden. Generell müssen die Voraussetzungen für die Verlängerung aus privatem Grund aufgezählt sein, dazu gehört beispielsweise die Nutzung eines Reiseantrags, die maximale Dauer der Verlängerung und eine klare Gegenüberstellung der Kosten für die eigentliche Dienstreise sowie der Reise inklusive privater Verlängerung. Sicherlich macht auch die Nennung von Beispielen Sinn, um den Sachverhalt anschaulich zu erklären.

New Mobility – Erleben wird wichtiger als Besitzen: Jahrzehntelang war das Auto „das“ Statussymbol, gerade in Deutschland. Doch das Konsumverhalten hat sich allgemein verändert. Flexibilität in der Nutzung der Mobilität ist wichtiger als der Besitz, gerade bei der jüngeren Generation.Diese Veränderungen im Mobilitätsverhalten fordern neue innovative Lösungen der Arbeitgeber.

Tipps für die Travel Policy: Diese Angebote müssen sich auch in der Travel Policy wiederfinden, wie z.B. die Nutzung von Shared Mobility und die in diesem Zusammenhang auftauchenden Fragen zu Buchungsweg, Abrechnung und Versicherung.

Nachhaltige Unternehmensmobilität: Nachhaltiges Wirtschaften wird immer mehr zur Regel und die betriebliche Mobilität ist ein wichtiger Teil davon.

Tipps für die Travel Policy: Die Reiserichtlinie als zentrales Instrument muss die Ziele eines umweltverträglichen Reisemanagements widerspiegeln:  Maßnahmen zur Reisevermeidung, nachhaltige Reiseplanung und Kompensation müssen in den einzelnen Rubriken, z.B. bei den Verkehrsmitteln oder bei der Übernachtung aufgeführt sein. Zudem sollte der grundsätzliche Ansatz zur unternehmerischen Verantwortung und nachhaltigen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit in der Präambel oder in einem eigenen Kapitel in der Richtlinie verankert sein.

Steigende Kosten: Steigende Kosten, Probleme in der Lieferkette, Personalmangel sowie globale wirtschaftliche Instabilität wirken sich stark auf die Reisebranche aus. Weltweit werden die durchschnittlichen Reisekosten weiter steigen. Zudem werden viele Veranstaltungen und Tagungen nachgeholt und die Kapazitäten, besonders bei den Hotels, sind begrenzt.

Tipps für die Travel Policy: Unternehmen, die noch mit einer Richtlinie aus 2019 oder älter arbeiten, müssen dringend Preisobergrenzen anpassen. Maximale Beträge z.B. für eine Hotelübernachtung oder eine Flugbuchung müssen nach oben korrigiert werden. Um den Buchungsprozess bei stark schwankenden Preisen nicht zu komplex zu gestalten, kann ein Genehmigungsprozess ggf. in eine Benachrichtigung an den Vorgesetzten umgewandelt werden.

Zu guter Letzt… noch einige allgemeine Tipps: Beiden meisten Unternehmen ist die Richtlinie ein einfaches PDF-Dokument, das im Intranet hinterlegt ist. Das ist sicherlich ein guter Ansatz, um die Informationen zu sammeln und für alle abrufbar zu machen. Sonderlich praktikabel ist ein starres Dokument, das man immer wieder bewusst öffnen und durchforsten muss, allerdings nicht. Damit eine Reiserichtlinie vom Team gelebt wird, muss sie vielmehr unumgänglich sein: ein fester Bestandteil des Buchungsvorgangs, technisch integriert und ohne Zusatzaufwand nutzbar. Mit einem Buchungstool, das die individuelle Reiserichtlinie kennt und sie in den Buchungsprozess implementiert.

Eine zusätzliche Print-Version macht Sinn, aber nur in einem handlichen Format, vielleicht sogar eine „Version to go“, in DIN A5 oder Pixi-Heft Größe. Inhalte, die sich regelmäßig ändern, sollten als Anhang schnell austauschbar sein. Dazu gehören Verpflegungsmehraufwendungen oder Auslandspauschalen.

Travel Risk Management in Zeiten von Remote Work und Bleisure

Schon interessant, wie sich in den letzten Jahren unser Arbeiten verändert hat. Der Gang ins Büro war selbstverständlich – doch mit der Notwendigkeit des Home-Office beschleunigten sich die Tendenzen zu flexibleren Arbeitsmodellen und Remote Work. In einigen Unternehmen ist es sogar möglich, den Schreibtisch einfach an einen anderen Ort zu verlegen – dort entspannt zu arbeiten, wo andere Urlaub machen. Doch das bringt auch eine veränderte Perspektive für das Thema Reisesicherheit mit sich, mit der sich die Firmen auseinandersetzen müssen. Für reguläre Business Trips greift meistens eine Versicherung oder ein Travel Risk Programm. Aber wie sieht es hier aus, wenn z.B. eine Geschäftsreise privat verlängert wird?
New Work braucht mehr Fürsorgetransparenz – Reisesicherheit (und eine klare Kommunikation dazu) ist ein wichtiger Baustein im Rahmen des Employer Brandings.

Arbeiten, wo andere Urlaub machen – aber bitte unter Beachtung der Fürsorgepflicht!

Vermehrt liest man, dass deutsche Unternehmen ihren Mitarbeitern eine sogenannte „Workation“ ermöglichen, eine Verbindung von WORK (Arbeit) und VACATION (Urlaub). Auf LinkedIn sieht man Bilder von Sonne, Strand und Laptop zusammen mit „Grüße aus meinem neuen Home-Office“. Und dann gibt es da ja noch die sogenannte Bleisure Reise (kombiniertes Wort aus Business und Leisure Reise), wie z.B. die private Verlängerung einer Geschäftsreise.

Workation und Bleisure Reise sind keine neuen Themen, sondern lediglich präsenter in den Unternehmen oder passen einfach besser in die neue Arbeitswelt.

Was lange Zeit eher Widerstand oder Unverständnis bei Arbeitgebern hervorgerufen hat, ist mittlerweile fest im New Work verankert.

Dabei sollte nicht nur eine stabile Internetverbindung wichtig sein. Je mehr Firmen diese räumliche und zeitliche Entgrenzung von Arbeit erlauben, desto wichtiger wird das Thema Reisesicherheit.

Hier scheint es erhebliche Lücken zu geben – sowohl in der Fürsorgepflicht als auch in der Kommunikation der Maßnahmen.

Eine aktuelle Studie der Travel Management Company (TMC) BCD unter 674 Business Travellern weltweit belegt dieses. Bezogen auf das Thema Remote Work können nur 36 Prozent sicher sagen, dass ihr Arbeitgeber immer für ihre Sicherheit sorgt, während weitere 25 Prozent es gar nicht wissen.
Etwa 64 Prozent der Geschäftsreisenden sind sich zugleich unsicher, ob sie durch das Reiserisikoprogramm ihres Unternehmens medizinisch abgesichert sind, wenn sie ihre Geschäftsreise privat verlängern, also eine Bleisure Reise unternehmen.

Die Zahlen der Umfrage zeigen deutlich, dass hier Sicherheitslücken entstehen können und die Mitarbeiter das Vertrauen in ihren Arbeitgeber verlieren. Travel-Risk-Management-Richtlinien sollten deshalb heute an hybridem und mobilem Arbeiten ausgerichtet werden.

Checkliste

Für eine Überprüfung des Status im Unternehmen macht die Erstellung einer Checkliste Sinn. Die Inhalte hängen davon ab, wie umfassend der Arbeitgeber im Travel Risk aufgestellt ist. Sicherlich ein guter Anlass, die Prozesse in diesem Bereich generell unter die Lupe zu nehmen.

Allgemeine Prüfung der Versicherungen im Unternehmen wie:

Unfall-Versicherung: werden Dienstreisen aus privaten Gründen früher als erforderlich angetreten oder später beendet wird, so unterliegt die Fahrt nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Gibt es für diesen Fall eine private Unfall-Versicherung im Unternehmen?

Dienstreise-Kasko-Versicherung für Dienstreisen mit dem eigenem PKW: ist der Versicherungsschutz ggf. auf Europa begrenzt und gibt es eine Selbstbeteiligung des Mitarbeiters im Schadensfall?

Auslandsreise-Krankenversicherung: Wie viele Tage sind maximal pro Dienstreise versichert und sind mitreisende Familienangehörige des Mitarbeiters ebenfalls versichert? Falls ja, wie werden diese Mitreisenden erfasst? Ggf. über einen Reiseantrag?

Reisegepäck-Versicherung: Wer zahlt, wenn der Laptop am Strand kaputt geht? Ist eine Reisegepäck-Versicherung im Unternehmen vorhanden und bis zu welchem Wert sind welche Gegenstände versichert?

Sofern Ihr Unternehmen mit einem Travel Risk Management System arbeitet, sollten hier ebenfalls die Services und Abläufe für Workation und Bleisure Travel überprüft werden, z.B.:

Wird ein webbasiertes Informations-, Frühwarn- und Kommunikationssystem genutzt und kann dieses durch die Mitarbeiter auch außerhalb der reinen Dienstreise genutzt werden?

Werden Travel Alerts als frühzeitige Warnung an die Reisenden verschickt? Auch bei Remote Work im Ausland oder Bleisure Reise möglich?

Beinhaltet das Travel Risk Programm Travel Tracking und ist dieses auch bei Bleisure Reisenden oder im Rahmen einer Workation unter dem Aspekt Datenschutz und Privatsphäre erwünscht?

Können Notfallrufnummern jederzeit genutzt werden? Auch von Familienangehörigen?

Werden die Reisenden und ggf. Begleitpersonen bei medizinischen und sicherheitsrelevanten Notfällen vollumfänglich unterstützt und betreut?

Fotos: © iStock.com