Was passiert, wenn ein Unfall nicht im Büro, sondern auf einer Radtour während der Workation oder der privaten Verlängerung einer Geschäftsreise passiert?

Die Antwort: Hier endet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – es greift nur der private Versicherungsschutz.
Darum sind klare Regeln und transparente Reiserichtlinien entscheidend.

Mehr dazu im Artikel „Wenn Reisen zur Fürsorge verpflichtet“.

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